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Der Kampf der Krabbenfischer

Der Kampf der Krabbenfischer

Angesichts von EU-Plänen für eine nachhaltigere Fischerei sehen Fischer an der deutschen Nordseeküste ihre Existenz in Gefahr. Sorge macht ihnen vor allem ein ab 2030 geplantes Verbot von sogenannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten, mit denen etwa Krabben gefischt werden. Außerdem: Ein Aus für die Fischerei hätte auch weitreichende Folgen für den Tourismus und die Gastronomie an der Küste!

Symbolisch haben Fischer an vielen norddeutschen Küstenorten schwarze Holzkreuze aufgestellt. Auch im Pellwormer Hafen steht ein Kreuz.

Die Fischer planen Protest gegen EU-Pläne; Wir wollen unsere Krabbenfischer unterstützen und auf die Aktionen aufmerksam machen: Mit verschiedenen Aktionen wollen Fischer bei der Agrarministerkonferenz vom 22. bis 24. März in Büsum ihren Unmut über das geplante Verbot von Grundschleppnetzen in Schutzgebieten äußern.

Die zentrale Kundgebung findet am Donnerstag, dem 23. März, ab 12 Uhr auf dem Ankerplatz Büsum statt.

 

Hintergrundinformationen zum Thema:

Was sind Grundschleppnetze und warum stehen sie in der Kritik?

Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die von einem Kutter geschleppt werden. Sie sind u.a. für das Fischen von Schollen, Seezungen oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert. Meeresschützer sehen diese Fangmethode kritisch, da sie den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt und unerwünschter Beifang in den Netzen landet.

Wie stark wird der Meeresboden geschädigt?

Wie sehr der Meeresboden durch diese Netze beeinträchtigt wird, hängt nach Angaben des bundeseigenen Thünen-Instituts von der Beschaffung des ‘Grundtaus‘ am unteren Ende des Netzes ab. In der Krabbenfischerei kommen laut dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium fast nur leichte Baumkurren ohne Ketten zum Einsatz, die wenig Druck auf den Meeresboden ausüben.

Was genau verlangt die EU-Kommission?

Die EU verlangt von ihren Mitgliedstaaten die Umsetzung der auf EU-Ebene verabschiedeten EU-Biodiversitätsstragie (Dokument hier klicken).

 

Was sind Einzelziele der Biodiversitätsstrategie?

Auf der Webseite des Bundesumweltministeriums heißt es:

„Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 baut auf der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der Habitat-Richtlinie und dem Natura-2000-Netz der Schutzgebiete auf und geht darüber hinaus. Sie legt ehrgeizige Ziele und Verpflichtungen der EU für 2030 fest, um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, zum Beispiel:

  • Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt
  • Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur
  • Umkehr des Rückgangs an Bestäubern
  • Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent
  • Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
  • Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
  • Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse
  • Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens“

Quelle: Umweltministerium hier klicken

Wie ist der aktuelle Stand (März 2023)?

Am 21. Februar hat die EU-Kommission umfassende Vorschläge für nachhaltigere Fischerei veröffentlicht. (Hier der Link ) Da heißt es : „ fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ….die mobile Grundfischerei in allen Meeresschutzgebieten bis spätestens 2030 auslaufen zu lassen.“ Außerdem heißt es „…die Mitgliedstaaten sollten bis Ende März 2024 nationale Maßnahmen erlassen oder, wo möglich, gemeinsame Empfehlungen an regionale Gruppen vorschlagen, um die mobile Grundfischerei in solchen Meeresschutzgebieten zu verbieten, die Natura 2000-Gebiete sind….“.

Dieser Maßnahmenplan ist bisher im Original nur auf der EU Webseite auf Englisch erschienen und man findet ihn hier – das genannte Zitat ist auf Seite 10 unten/ 11 oben.

Es gibt von der EU auch ein Hintergrundpapier mit häufig gestellten Fragen zum Aktionsplan- das findet sich hier.

Welche Gebiete wären vor den deutschen Küsten betroffen?

Es geht um die Natura 2000 Gebiete und Nationalparks- alle Gebiete die das Meer unter besonderen Schutz stellen. Das betrifft die Gebiete, in denen unsere Pellwormer Krabbenfischer fischen. Eine Karte der Natura 2000 Gebiete findet man online hier.

 

Was sagen die Landesregierungen?

Die Landesregierungen in Kiel und Hannover sind sich einig, dass die Pläne nicht nur die Fischerei treffen würde: „Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozio-ökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung“, sagt Fischereiminister Werner Schwarz (CDU). Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben daher bereits ein gemeinsames Ministerschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin gerichtet. Sie baten den Bund darum, sich bei den weiteren Abstimmungen auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten auszusprechen.

Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung

 

Hier können Sie das Themenpapier heunterladen.

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Astrid Damerow

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