
Finanzausgleichsgesetz, was bedeutet das für Pellworm?
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Finanzausgleichsgesetz, was bedeutet das für Pellworm?
Das Amt Pellworm ist durch seine Verkehrslage, mangelnde Steuereinnahmen (insbesondere Gewerbesteuer) und seine besonderen Aufgaben (z.B. Hafenbetrieb und Kurbetrieb) seit vielen Jahrzehnten nicht in der Lage seine Aufgaben aus den eigenen Einnahmen nachzukommen, die Folge ist ein stark defizitärer Haushalt.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt „bedürftige“ Gemeinden über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), das war für uns immer eine gute Lösung, bis 2005 die Mittel vom Land um ca. 2/3 gekürzt wurden. Seit dem war die Gemeinde Pellworm gezwungen, sein Defizit über Kassenkredite zu finanzieren. Die Folge: die Schulden der Gemeinde stiegen von Jahr zu Jahr um einige Millionen Euro. Die finanzielle Lage der Gemeinde wurde immer prekärer.
Ähnlich ist es der Gemeinde Helgoland ergangen, deren Haushalt über viele Jahre vorab in voller Höhe ausgeglichen worden ist. Von uns immer „Helgolandstatus“ genannt.
Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung der Hochseeinsel, insbesondere durch Ansiedlungen von Offshore Firmen, stiegen die Steuereinnahmen der Insel, so dass sie den Ausgleich vom Land nicht mehr benötigte.
Seit 2018 hat nun das Amt Pellworm diesen Status erhalten, und bekommt den Haushalt nach Absprache mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht in voller Höhe ausgeglichen.
Das ist für Pellworm und die Halligen ein großer Glücksfall!
Voraussetzung dafür ist eine gute Haushaltsdisziplin und Bemühungen der Gemeinden sich wirtschaftlich zu entwickeln und damit die Steuereinnahmen zu verbessern.
Bei Investitionen z.B. ist folgendes Verfahren nach §12 GemHVO-Doppik einzuhalten.
1.Darstellung der Maßnahme und Art der Ausführung
2.Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Sparsamkeit
3.Abwägung der Alternativen, Begründung der wirtschaftlichsten Lösung
4.Herleitung der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach DIN 276 sowie der Folgekosten (Ergebnis- und Finanzplan)
- 5. Darstellung der Wirtschaftlichkeit
6.Einordnung in die Kategorien des Krediterlasses, Begründung
- 7. Bauzeitenplan
Dann folgen die Vorlage der Unterlagen an die Gemeindevertretung und der Grundsatzbeschluss
Vorlage an die Kommunalaufsicht und das Innenministerium
Abstimmung mit dem FAG-Beirat
Bei Zustimmung: Aufnahme in den Haushalt